Elternbeirat

Rechtliche Grundlagen:

Landesverfassung, Art. 17 Abs. 4

Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit, Näheres regelt ein Gesetz

  • Schulgesetz, §§ 55 – 61, insbesondere §§ 55, 57, 59 und 61
  • Elternbeiratsverordnung, §§ 1 – 4, 24 – 29

 

Aufgaben des Elternbeirates (§ 57 Schulgesetz)

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen sowie der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben. Er hat Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten. Er hat an den inneren und äußeren Schulverhältnissen mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird in seiner Arbeit von der Schule und vom Schulträger beraten und unterstützt.

Zusammensetzung des Elternbeirats im Schuljahr 2023/24 : 

  1. Vorsitzende:    Frau Romero
  2. Vorsitzende:    Frau Wedl

Klasse 1: Fr. Wirth, Herr Engelhardt
Klasse 2: Fr. Romero
Klasse 3: Fr. Schweizer, Fr. Wedl
Klasse 4: Herr Schmidt